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Maskenpflicht in der Praxis

Wir bitten darum, dass Sie unsere Praxis ausschließlich mit einer FFP2-Maske betreten. Sollten Sie über eine ärztlich begründete, schriftliche Befreiung in Form eines Attests verfügen, rufen Sie uns bitte an und betreten Sie keinesfalls die Praxis ohne FFP2-Maske ohne unsere vorherige Erlaubnis!